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Kontrolle
der Verwaltungsunterlagen bei Übernahme
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Kontrolle der Aufteilung der
Liegenschaftskosten bei Verwaltungsübernahme
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Kontrolle der Versicherungsverträge
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Mindestens eine Hausversammlung
pro Jahr mit der Geschäftsleitung
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Jährliche übersichtliche
Abrechnung nach den Kriterien der ÖNORM A 4000 bzw. der aktuellen
Rechtsprechung
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Darstellung der Vorhaben der
Verwaltung in der jährlichen Vorausschau bzw. Einholung von schriftlichen
Mehrheitsweisungen in allen Angelegenheiten, die über das Tagesgeschäft
und Notmaßnahmen hinausgehen
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Beratung und Bearbeitung Ihrer
Anliegen durch Ihre(n) persönliche(n) Betreuer(in)
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Regelmäßige und
aktuelle Informationen (auch via Internet und e-mail)
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Regelmäßige und
unvermutete Liegenschaftsbegehungen mit Hausbesorger bzw. betreuerkontrolle
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Jährliche Vorausschau
mit Vorschlägen für Instandhaltungsmaßnahmen
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Bauverwaltung und Baubetreuung
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Entscheidungsfindung gemeinsam
mit den Wohnungseigentümern
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Zahlscheine für mehrere
(meist sechs) Monate im voraus
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Aufgliederung der Vorschreibungen
bei jeder Änderung
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persönliche Auseinandersetzung
mit individuellen Anliegen unter Beachtung der Interessenslage der
Wohnungseigentumsgemeinschaft
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Erwirtschaftung optimaler
Versicherungsabschlüsse und Zinsenerträge
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genaue Rückverrechnung
und Aufteilung sämtlicher Bewirtschaftungskosten nach den entsprechenden
Schlüsseln
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Rechtzeitige Durchführung
von Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen in Abstimmung mit
der Wohnungseigentumsgemeinschaft
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und vieles mehr